Odenwälder Vortragsreihe
Gesund
Sein / Bleiben / Werden
Vorträge 2015
Nach den hervorragenden Referenten und Referentinnen, die ihre sehr guten Vorträge von 2010 bis 2014 hier bei uns im Odenwald gehalten haben, macht die Odenwälder Interessengemeinschaft für gesundes Leben, OIGL, für 2015 eine wohlverdiente Pause!
Ich hoffe, dass wir mit der Aufklärung zu den verschiedenen Themenbereichen Gedankenanstöße geben konnten sowie Hilfe zur Selbsthilfe.
Jeder hat die Möglichkeit mich über „Kontakt“ zu erreichen, falls es Fragen, Anregungen, u. a. gibt.
In der Zwischenzeit wünsche ich viel Spaß beim „Studieren“ der vielfältigen Themen.
Mit besten Wünschen
Gudrun Kaufmann
Sprecherin der OIGL
Die nächsten Vorträge finden im November 2015 statt:
November
Samstag, 14. November 2015, 13:00 Uhr, Einlass: 12:30 Uhr
Gesund von Geburt bis ins hohe Alter
Dr. med. Jürgen Birmanns
Nibelungenhalle, Am Kurpark 1
64689 Grasellenbach/ OT Gras-Ellenbach/ Odenwald
Weitere Informationen …
Vor dem ersten Vortrag und während der Pause zwischen den beiden Vorträgen haben Sie die Gelegenheit, köstliche Leckereien
von unserem vitalstoffreichen Vollwert-Buffet gegen Entgelt zu probieren.
Nach einer Pause von 45 Minuten folgt der zweite Vortrag
Mut zum Ich!
Dr. phil. Mathias Jung
Nibelungenhalle,
Am Kurpark 1 64689 Grasellenbach/ OT Gras-Ellenbach/ Odenwald
Hinweis:
Unsere Arbeit ist ehrenamtlich. Honorare, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung der Referenten und Referentinnen sowie Ausgaben für Homepage, Plakate und Infoblätter u. a. bezüglich der Vorträge müssen bezahlt werden. Die Odenwälder Vortragsreihe kann die nächsten Jahre nur weiter geführt werden und unabhängig bleiben, wenn Sie die Aufklärung durch die breit gefächerte Themenreihe finanziell unterstützen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Konto für finanzielle Zuwendungen:
OIGL (Odenwälder Interessengemeinschaft für gesundes Leben)
Volksbank Odenwald eG
Kto-Nr.: 424 1320
BLZ: 508 635 13
oder
IBAN: DE71 5086 3513 0004 2413 20
BIC: GENODE51MIC
Verwendungszweck: Odenwälder Vortragsreihe
Bei Bedarf kann eine Bescheinigung über die Zuwendung ausgestellt werden