„Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen, und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen,
aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen.“
Liebe interessierte Mitmenschen,
vom Jahr 2010 bis 2016 haben hochkarätige Referentinnen und Referenten über ihr Themengebiet referiert.
Über unsere Region hinaus hat sich ihr Wissen verbreitet.
Wir haben uns sehr gefreut, diese Unterstützung zu erhalten!
Vielen Dank an alle!
Der Dank gilt auch der Bevölkerung, die die Informationen an andere weitergab.
Ehrenamtliches Engagement erfordert Einsatzbereitschaft, Zeit, Durchsetzungsvermögen und Energie, bei der uns immer Gerechtigkeitssinn, Mut und die Liebe zum Erhalt dieser Erde geleitet hat. Die Aufklärung empfinden wir bis zum heutigen Tag als verantwortungsvoll der Gesellschaft gegenüber.
Diese Arbeit kostet aber über die Jahre hinweg Kraft!
Aus diesem Grund macht die „Odenwälder Interessengemeinschaft für gesundes Leben, OIGL“, eine nötige Pause.
Wir teilen mit, wann es weitergeht.
Die Homepage wird weiterhin aktuell gehalten und gegebenenfalls ergänzt.
Wir freuen uns, wenn Sie aus den verschiedenen Themen so viel Information erhalten, wie Sie benötigen!
Jederzeit können Sie mit mir über das „Kontakt“- Formular in Verbindung treten.
Wir sind verantwortlich für das, was wir tun,
aber auch für das, was wir nicht tun.
Mit besten Grüßen
Gudrun Kaufmann
Hinweis:Unsere Arbeit ist ehrenamtlich. Honorare, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung der Referenten und Referentinnen sowie Ausgaben für Homepage, Plakate und Infoblätter u. a. bezüglich der Vorträge müssen bezahlt werden. Die Odenwälder Vortragsreihe kann die nächsten Jahre nur weiter geführt werden und unabhängig bleiben, wenn Sie die Aufklärung durch die breit gefächerte Themenreihe finanziell unterstützen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Konto für finanzielle Zuwendungen:
OIGL (Odenwälder Interessengemeinschaft für gesundes Leben)
Volksbank Odenwald eG
IBAN: DE71 5086 3513 0004 2413 20
BIC: GENODE51MIC
Verwendungszweck: Odenwälder Vortragsreihe
Bei Bedarf kann eine Bescheinigung über die Zuwendung ausgestellt werden